Autosattlerei Stahl – Inhaber P. Stahl
1. Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Autosattlerei Stahl (nachfolgend „Auftragnehmer“), Energiepark 8, 87784 Westerheim, gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote, Kostenvoranschläge & Vertragsschluss
2.1. Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. 2.2. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen (z. B. durch verborgene Mängel an der Substanz, verrostete Gestelle, maroder Schaumstoff), ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten fortzusetzen, sofern dies im mutmaßlichen Interesse des Auftraggebers liegt, oder nach Rücksprache eine Anpassung des Auftrags vorzunehmen.
2.3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise & Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Der Rechnungsbetrag ist – soweit nicht anders vereinbart – sofort bei Abnahme und Aushändigung des Auftragsgegenstandes (z. B. Fahrzeugabholung) ohne Abzug fällig.
3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten oder währenddessen eine angemessene Abschlagszahlung (Vorkasse) für Materialbeschaffung zu verlangen.
4. Unternehmerpfandrecht & Eigentumsvorbehalt
4.1. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen (Fahrzeuge, Polstermöbel, Bootsteile) zu. Das bedeutet: Keine Zahlung, kein Auto.
4.2. Die gelieferten und eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
5. Abnahme & Annahmeverzug (Standgebühren)
5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 3 Werktagen nach Bekanntgabe der Fertigstellung abzuholen.
5.2. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug (holt er das Fahrzeug nicht ab), haftet der Auftragnehmer nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bezüglich Beschädigung oder Untergang des Gegenstandes.
5.3. Bei Annahmeverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, eine ortsübliche Standgebühr bzw. Lagerkosten (z. B. 10,00 € pro Tag) zu berechnen.
6. Materialbeschaffenheit
6.1. Bei Naturprodukten wie Leder sind geringfügige Abweichungen in Struktur, Farbe und Narbung sowie kleine Verwachsungen naturbedingt und stellen keinen Mangel dar.
6.2. Bei Nachbestellungen oder Reparaturen an bestehenden Ausstattungen können farbliche Abweichungen durch Licht- und Alterungseinflüsse des Altmaterials nicht ausgeschlossen werden. Dies berechtigt nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7. Gewährleistung & Haftung
7.1. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
7.2. Bei der Bearbeitung von Oldtimern und gebrauchten Materialien übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden, die auf Materialermüdung, Versprödung oder versteckte Vorschäden der angelieferten Teile (z. B. brechende alte Kunststoffclips, reißende alte Bezüge bei Demontage) zurückzuführen sind.
7.3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
8. Referenznutzung & Fotos
8.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Lichtbildaufnahmen der in Auftrag gegebenen Werke zu fertigen und diese anonymisiert (ohne erkennbare Kennzeichen) für eigene Werbezwecke (Website, Social Media, Referenzmappen) zu nutzen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Memmingen).
9.2. Es gilt deutsches Recht.
